Ratgeber

Wie oft sollte man die Wohnung streichen?

Ob Mietwohnung oder Eigenheim — irgendwann braucht jeder Raum einen frischen Anstrich. Doch wie oft ist wirklich nötig? Wir zeigen die optimalen Intervalle und erklären, welche Rechte und Pflichten Mieter in der Schweiz haben.

Auf einen Blick

Wohnräume sollten alle 5 bis 8 Jahre gestrichen werden. Küche und Bad alle 3 bis 5 Jahre, Flure und Treppenhäuser alle 3 bis 4 Jahre. In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Streichpflicht für Mieter — massgebend sind Mietvertrag und tatsächliche Abnutzung. Ein professioneller Anstrich verlängert die Intervalle deutlich.

Empfohlene Renovationsintervalle nach Raumtyp

Nicht jeder Raum nutzt sich gleich schnell ab. Die optimalen Streichintervalle hängen von der Nutzungsintensität, der Luftfeuchtigkeit und der Lichteinstrahlung ab. Wohnzimmer und Schlafzimmer vertragen in der Regel 6 bis 8 Jahre zwischen zwei Anstrichen, sofern keine besonderen Belastungen vorliegen. Küchen brauchen aufgrund von Kochdämpfen, Fettpartikeln und erhöhter Feuchtigkeit alle 3 bis 5 Jahre einen neuen Anstrich — oder zumindest eine gründliche Reinigung. Badezimmer sind ähnlich beansprucht: Die hohe Luftfeuchtigkeit kann zu Schimmelbildung und Verfärbungen führen, weshalb hier ebenfalls alle 3 bis 5 Jahre gestrichen werden sollte. Flure und Eingangsbereiche sind am stärksten beansprucht — hier empfehlen Malerexperten ein Intervall von 3 bis 4 Jahren. Kinderzimmer und Hobbyräume, in denen die Wände stärker beansprucht werden, profitieren ebenfalls von kürzeren Intervallen. Gästezimmer oder selten genutzte Räume halten dagegen oft 10 Jahre und mehr.

Mietrecht: Was Schweizer Mieter wissen müssen

In der Schweiz ist das Streichen bei Auszug ein häufiges Streitthema. Grundsätzlich gilt: Normaler Gebrauch einer Wohnung führt zu normaler Abnutzung, die der Vermieter tragen muss. Die Lebensdauer eines Innenanstrichs wird in der «Paritätischen Lebensdauertabelle» auf 8 Jahre festgelegt. Hat ein Mieter die Wohnung vor weniger als 8 Jahren beziehen und der Anstrich war damals neu, schuldet er beim Auszug nur den anteiligen Restwert. War der Anstrich bei Einzug bereits 5 Jahre alt und der Mieter wohnt 3 Jahre dort, ist die Lebensdauer erreicht — er schuldet nichts. Anders sieht es bei übermässiger Abnutzung aus: Starke Nikotinverfärbungen, nicht fachgerecht angebrachte Dübellöcher oder eigenmächtige Farbexperimente in Knallfarben können eine Kostenbeteiligung rechtfertigen. Dokumentieren Sie den Zustand bei Ein- und Auszug immer mit Fotos und einem Abnahmeprotokoll. Bei Unklarheiten hilft die Schlichtungsbehörde kostenlos.

Wann ist ein neuer Anstrich wirklich nötig?

Statt sich an starre Intervalle zu halten, sollten Sie auf konkrete Anzeichen achten, die einen neuen Anstrich nahelegen. Deutliche Vergilbung, besonders bei weissen Wänden in Räumen mit viel Tageslicht, ist ein häufiger Grund. Sichtbare Flecken, die sich nicht mehr entfernen lassen — sei es durch Feuchtigkeit, Fett oder Berührungen — sind ein weiteres Signal. Farbabrieb an Ecken und Kanten, besonders entlang von Möbeln und in Durchgangsbereichen, zeigt, dass die Farbschicht ihre Schutzfunktion verliert. Risse in der Farbe oder im Putz darunter deuten auf Setzungen oder Feuchtigkeitsprobleme hin und sollten vor dem Neuanstrich fachgerecht behoben werden. Schimmelflecken, auch kleine, erfordern sofortige Behandlung — hier genügt kein Überstreichen, sondern eine professionelle Schimmelsanierung muss vorausgehen. Bei all diesen Anzeichen empfiehlt sich eine Beurteilung durch einen Fachmann. Unsere Dienstleistungsübersicht zeigt Ihnen, welche Leistungen professionelle Maler anbieten.

Tipps zur Verlängerung der Anstrich-Lebensdauer

Mit der richtigen Pflege und Vorsorge können Sie die Intervalle zwischen den Anstrichen deutlich verlängern. Investieren Sie in qualitativ hochwertige Farben — eine Premium- Dispersionsfarbe kostet zwar CHF 2.— bis CHF 4.— pro Liter mehr, hält dafür aber bis zu 50 Prozent länger. Achten Sie auf regelmässiges Stosslüften, besonders in Küche und Bad, um Feuchtigkeitsschäden zu vermeiden. An stark beanspruchten Stellen wie Lichtschaltern, Türrahmen oder hinter Stühlen lohnt sich eine strapazierfähige Latexfarbe oder ein transparenter Wandschutz. Vermeiden Sie es, Möbel direkt an frisch gestrichene Wände zu stellen — lassen Sie mindestens 2 Wochen Trocknungszeit. Kleinere Flecken lassen sich oft mit einem leicht feuchten Melamin-Schwamm entfernen, ohne die Farbschicht zu beschädigen. Regelmässiges Abstauben der Wände, besonders über Heizkörpern (wo sich Staubstreifen bilden), hält den Anstrich länger frisch. Detaillierte Informationen zu den Kosten eines Neuanstrichs finden Sie auf unserer Preisseite.

Professionell oder selber streichen?

Bei der Frage, ob Sie den Anstrich selbst übernehmen oder einen Profi beauftragen, spielt der Umfang eine entscheidende Rolle. Einzelne Zimmer mit intakten Wänden und Standardfarben sind für geübte Heimwerker machbar. Sobald jedoch Spachtelarbeiten, Grundierung oder spezielle Farben ins Spiel kommen, lohnt sich der Profi. Ein professioneller Maler erzielt nicht nur ein gleichmässigeres Ergebnis, sondern arbeitet auch drei- bis viermal schneller. Gerade bei Mietwohnungen ist Vorsicht geboten: Vermieter akzeptieren bei der Wohnungsabnahme in der Regel nur fachgerecht ausgeführte Anstriche in gedeckten, hellen Farben. Ein unsauber ausgeführter Eigenanstrich kann zu Nachforderungen führen. Unser Tipp: Holen Sie sich über unsere Plattform kostenlose Offerten ein — der Preisunterschied zum Selbermachen ist oft geringer als erwartet, wenn man Material, Werkzeug und die investierte Zeit einrechnet.

Häufige Fragen zum Streichintervall

In der Schweiz gibt es keine generelle Streichpflicht beim Auszug. Entscheidend ist der Mietvertrag und der Zustand der Wohnung. Wenn der letzte Anstrich weniger als 3 Jahre her ist und die Wände in normalem Zustand sind, schulden Sie keinen neuen Anstrich. Bei übermässiger Abnutzung (z. B. starke Nikotinverfärbungen, Löcher) kann der Vermieter einen anteiligen Beitrag an den Anstrich verlangen.

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