Maler-Glossar — Fachbegriffe in der Schweiz

Stand: Quellen: Suva, BFS, Verbände der Branche

Definition
Maler-GlossarSammlung der wichtigsten Fachbegriffe rund um Maler in der Schweiz — von Normen und Verordnungen über technische Standards bis zu rechtlichen Grundlagen. Jeder Eintrag mit kurzer Definition und Verweis auf die autoritative Schweizer Quelle.
Einträge:
10
Sprache:
Schweizer Hochdeutsch
Stand:
Mai 2026
SMGV
Schweizerischer Maler- und Gipserunternehmer-Verband. Vertritt rund 2'500 Mitgliedbetriebe und ist Vertragspartner für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) im Maler- und Gipsergewerbe.
Dispersionsfarbe
Wasserverdünnbare Farbe mit Kunststoffdispersion als Bindemittel. Standardfarbe für Innenwände in der Schweiz — diffusionsoffen, geruchsarm und in mehreren Glanzgraden erhältlich.
Lasur
Transparenter oder halbtransparenter Anstrich, der die Holzmaserung sichtbar lässt. Wird auf Fenstern, Fassaden und Möbeln zum UV- und Feuchteschutz aufgetragen.
Mineralputz
Außen- oder Innenputz auf Kalk-, Zement- oder Silikatbasis. Diffusionsoffen, schimmelresistent und in der Schweiz häufig für Fassaden und Sichtflächen verwendet.
GAV Maler/Gipser
Gesamtarbeitsvertrag des Maler- und Gipsergewerbes. Regelt verbindlich Mindestlöhne, Arbeitszeiten und Sozialleistungen für rund 25'000 Beschäftigte in der Schweiz.
Suva
Schweizerische Unfallversicherungsanstalt. Sie versichert in der Schweiz rund die Hälfte aller Arbeitnehmenden gegen Berufs- und Nichtberufsunfälle und ist zuständig für Arbeitssicherheit auf Baustellen.
MWST (Mehrwertsteuer Schweiz)
Schweizer Konsumsteuer mit Normalsatz 8,1 % (seit 2024), reduziertem Satz 2,6 % und Sondersatz 3,8 % für Beherbergung. Unternehmen mit über CHF 100'000 Jahresumsatz sind MWST-pflichtig.
QR-Rechnung
Seit 2020 gültiger Schweizer Standard für Zahlungsabwicklung. Ersetzt den alten Einzahlungsschein (ESR) durch einen Swiss-QR-Code, der alle Zahlungsinformationen enthält und per Banking-App eingescannt werden kann.
Werkvertrag (OR Art. 363 ff.)
Vertrag, in dem sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werks und der Besteller zur Zahlung einer Vergütung verpflichtet. Gesetzliche Grundlage für Handwerkeraufträge in der Schweiz.
Offerte
Verbindliches schriftliches Angebot eines Handwerkers über Leistung, Material und Preis. In der Schweiz üblicherweise 30 Tage gültig, sofern nicht anders vermerkt.

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